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20. Juni 2023 / Europäische Lieferkettengesetzgebung

Am 1. Juni hat das Europäische Parlament seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung, das sogenannte europäische Lieferkettengesetz, angenommen.

Nach dem Willen des Parlamentes sollen Unternehmen verpflichtet werden, die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und diese gegebenenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzuschwächen. Dazu zählen Bereiche wie Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung und Verlust der biologischen Vielfalt. Zudem müssten Unternehmen die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette überwachen und bewerten, wozu nicht nur die Lieferanten, sondern auch der Verkauf, der Vertrieb, der Transport, die Lagerung, die Abfallentsorgung sowie andere Bereiche gehören sollen.

„Die neuen Vorschriften gelten für in der EU ansässige Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden,“ so das Europäische Parlament in einer Mitteilung.

Dr. Uwe Mazura

Wirtschaftsverbände, darunter auch der deutsche Gesamtverband textil+mode, kritisieren das Gesetzesvorhaben in dieser Form als zu bürokratisch. Dr. Uwe Mazura, textil+mode-Hauptgeschäftsführer, sagte dazu: „Viele Unternehmen, die bereits heute ums Überleben kämpfen, werden mit neuen bürokratischen Vorschriften belastet und für Handlungen auch in Teilen der Wertschöpfungskette haftbar gemacht, die jenseits ihres Einflussbereichs liegen.“

Mit diesem nun angenommenen Standpunkt des Parlamentes können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Rechtsvorschriften beginnen. Die Mitgliedstaaten haben ihre Position zu dem Richtlinienentwurf im November 2022 verabschiedet, der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde im Februar 2022 vorgelegt.

 

Quellen: Europäisches Parlament/Gesamtverband textil + mode, Container-Bild: pixabay

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