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8. Mai 2024 / Europäische Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) in Bremen unter Kritik

Die europäische Ökodesign-Richtlinie wird im Rahmen des „Europäischen Green Deals“ durch eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products, ESPR) abgelöst.

Die EU-Kommission hat im Zuge des „Green Deal“ eine Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften vorgelegt. Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, haben sich auf die neuen Regeln zum Ökodesign vorläufig geeinigt. Eine formale Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus. Auf der International Cotton Conference Bremen im März 2024 erfährt ESPR jedoch deutliche und grundlegende Kritik aus der Fachwelt.

Ziel der ESPR-Anforderungen

Im Rahmen der ESPR können Ökodesignanforderungen für bestimmte Produktkategorien festgelegt werden, um deren Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und andere ökologische Nachhaltigkeitseigenschaften zu messen. Das Ziel ist, die Umweltverträglichkeit von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verbessern – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen soll gestoppt werden. Es sollen also nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind.

Textilien im ESPR priorisiert

Der im Januar vorlegte Entwurf der gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (GFS) enthält Vorschläge für die Produktgruppen, die nach Inkrafttreten der ESPR-Verordnung prioritär behandelt werden sollten, sowie Vorschläge für politische Ansätze. Textilien und Schuhe werden als die Produktgruppe mit den größten Auswirkungen eingestuft.
Der Vorschlag der EU-Kommission strebt Folgendes an: In der EU in Verkehr gebrachte Textilerzeugnisse sollen spätestens ab 2030 haltbarer sein und recycelt werden können, so weit wie möglich aus recycelten Fasern hergestellt und frei von gefährlichen Stoffen sein. Bei der Herstellung sollen soziale Rechte und die Umwelt respektiert werden. Verbraucher können hochwertige Textilien länger nutzen, „Fast Fashion“ soll aus der Mode kommen und wirtschaftlich rentable Wiederverwendungs- und Reparaturdienste sollten allgemein zugänglich sein. In einem wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und innovativen Textilsektor müssen die Hersteller die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zur Entsorgung übernehmen.

Starke Kritik auf der Bremer Tagung

Veronica Bates Kassatly

Auf der International Cotton Conference Bremen demonstriert die Analystin Veronica Bates Kassatly im März in ihrem Vortrag die Lücken der Verordnung sehr klar.

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte würde Anforderungen an Textilien und Bekleidung zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeit festlegen. Die vorgeschlagenen Anforderungen stehen – so Bates – jedoch nicht im Einklang mit den Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen des Pariser Abkommens, des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der WTO.

Die Daten, die als Grundlage für die Anforderungen dienen, seien veraltet und oft um ein Vielfaches fehlerhaft. Die Unzulänglichkeiten der vorgeschlagenen Anforderungen in ESPR sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die EU es versäumt hat, die für eine wirksame Gesetzgebung erforderliche Forschung in Auftrag zu geben.

Bates erklärte, wenn es um Nachhaltigkeit geht, sind folgende Fragen zu stellen: Wie werden Armut und Hunger reduziert? Wie werden die Emissionen gerecht reduziert? Wie werden sowohl die biologische Vielfalt als auch das Einkommen und die Perspektiven der lokalen – und insbesondere der indigenen – Bevölkerung erhalten?
Der aktuelle Vorschlag der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte enthält keine Verpflichtung, Anreize für den Verbrauch von natürlichen Pflanzenfasern zu schaffen.
Der ESPR-Vorschlag umfasst zwei Leistungsanforderungen, die speziell auf den Einsatz von Wasser, Düngemitteln und Pestiziden bei Baumwolle abzielen, aber nichts über die Rolle der Baumwolle bei der Reduzierung von Armut und Hunger aussagen. Es gibt auch keine entsprechenden Anforderungen für Polyester, die es ermöglichen würden, dass die vorgeschlagene ESPR-Verordnung die erklärte Absicht Europas erfüllt, aus fossilen Rohstoffen auszusteigen.

Leistungsanforderungen nicht gerecht

ESPR schlägt außerdem vor, eine Leistungsanforderung für den Mindestgehalt an Material mit Nachhaltigkeitszertifikat pro Kilogramm oder Einheit von Textilien und Schuhen zu schaffen. Es gibt jedoch keine Nachhaltigkeitszertifikate für reines Polyester, obwohl diese Faser über 50 Prozent des weltweiten Faserangebots ausmacht. Die Fragen, ob bei der Herstellung von Polyester der Gefahrenstoff Antimon verwendet wurde oder ob seine Produktion ein „unangemessenes Risiko“ für Arbeiter und Anrainergemeinden durch die Freisetzung von krebserregendem 1,4-Dioxan darstellt, sei für die Gesundheit ebenso wichtig wie die Toxizität von Pestiziden und Düngemitteln, erklärte Bates.

Mit ESPR komme, so die Analystin, noch eine weitere Ebene hinzu, auf der die EU ihren globalen Verpflichtungen im Rahmen ihrer geplanten Nachhaltigkeitsgesetzgebung nicht nachkommt: die Nichteinhaltung der WTO-Regeln. Wenn die EU die genannten Leistungsanforderungen für baumwollhaltige Produkte vorschreibt, errichtet sie nichttarifäre oder „technische“ Handelshemmnisse. Diese werden durch das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse der Uruguay-Runde geregelt. Technische Vorschriften dürfen den Handel nicht stärker einschränken, als es zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich ist.

Die gesamte Analyse von Veronica Bates Kassatly ist hier verfügbar: ESPR Report

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