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7. April 2021 / Gesetzesvorschläge zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Am 3. März hat das deutsche Bundeskabinett den „Gesetzes­entwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen.

Ziel dieses bei den deutschen Wirtschafts- und Industrieverbänden äußerst umstrittenen Gesetzesvorhabens ist die Verpflichtung deutscher Unternehmen, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen. Anosha Wahidi, Referatsleiterin für nachhaltige Lieferketten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), stellte den Gesetzesentwurf auch auf der Internationalen Baumwolltagung Bremen Mitte März im Rahmen der Session „Supply Chain Transparency“ vor.

Was das Lieferkettengesetz regeln soll

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich entsprechend des neuen geplanten Gesetzes auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen dann durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene fundierte Kenntnis erhält.

Die im Gesetz formulierte menschenrechtliche Sorgfaltspflicht beinhaltet, dass die Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen. Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Umsetzung ab 2023 geplant

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft eine Behörde die Einhaltung des Gesetzes. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden und ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) gelten. Ab 2024 soll die Regelung Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (2.900 Unternehmen) einbeziehen.

Initiative auf europäischer Ebene

Am 10. März hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit einen Initiativantrag für ein Gesetz verabschiedet, das Sorgfaltspflichten für alle in der Europäischen Union agierenden Unternehmen vorsieht.

Bild: Anosha Wahidi © BMZ

 

Alle Sessions und Diskussionen der Internationalen Baumwoll­tagung 2021 wurden aufgezeichnet und sind bereits online verfügbar. Nach dem Einloggen auf der Plattform sind die Videoaufzeichnungen jeweils in der entsprechenden Session abrufbar. Die Präsentationen werden in den nächsten Wochen auf der Plattform und der Website der Bremer Baumwollbörse veröffentlicht.

 

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