Der Versicherungsmakler ATS Assekuranzmakler, Mitglied der Bremer Baumwollbörse, macht darauf aufmerksam, welche versicherungstechnische Folgen und Verpflichtungen für Unternehmen die derzeitige Coronakrise nach sich ziehen kann.
Da es beispielsweise aufgrund von „Covid-19“ seit einigen Wochen zu Verzögerungen bei Transporten und zu verlängerten Lagerdauern kommt, ist zu beachten, dass in den meisten Transportversicherungsverträgen generell eine versicherte Lagerdauer von max. 30 oder 60 Tagen je Lagerung vereinbart gilt. Weiterhin beinhalten diese Generalpolicen einen maximalen Haftungsbetrag (Maximum) je feuertechnisch getrenntes Lager, der von Kunde zu Kunde bzw. von Lager zu Lager unterschiedlich sein kann.
Eine Überschreitung dieser zeitlichen und/oder monetären Limits ist durch den Versicherungsnehmer unverzüglich anzuzeigen und der erweiterte Deckungsschutz vom Versicherer zu bestätigen. Insofern ist es für jedes Unternehmen ratsam zu prüfen, wo sich seit wann und mit welchem Wert die zu versicherden Güter befinden.
Ein ähnlicher Handlungsbedarf ergibt sich möglicherweise auch in anderen Geschäftsbereichen. So kann zum Beispiel ein verstärktes dezentrales Arbeiten oder das temporäre Schließen der Betriebsstätte eine Anzeige an den Sach- und den Cyberversicherer erfordern, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner bei Ihrem Versicherungspartner.
Quelle: ATS Assekuranzmakler