4 Aug | Neue US Upland Standards
Unter Mitwirkung der US-Baumwollindustrie und Vertretern des Overseas Signatories Committee des Universal Cotton Standards (…)
mehr lesenAls Lizenzgeberin verpflichten wir uns gegenüber unseren Lizenznehmern, uns mit den objektiv zur Verfügung stehenden, zumutbaren Maßnahmen für den rechtlichen Bestand des internationalen Baumwollzeichens einzusetzen, die Bekanntheit und das Ansehen des Zeichens zu stärken und Benutzungen der Marke, die nicht den Bestimmungen des Lizenzvertrags entsprechen, mit den uns geeignet erscheinenden Maßnahmen zu unterbinden.
Als Lizenznehmerin verpflichtet Ihr Unternehmen sich, das internationale Baumwollzeichen nur in der eingetragenen Form für Produkte zu benutzen, deren Zusammensetzung nachweislich den Qualitätsanforderungen genügt. Die Pflichten der Lizenzgeberin und der Lizenznehmerin sind im Einzelnen im Marken-Lizenzvertrag geregelt.
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